Allgemeines
1.) Alle
Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich zu unseren
Geschäftsbedingungen, die als ausschließlich gültige
Vertragsbedingungen anderen Regelungen, insbesondere entgegenstehenden
Bedingungen des Kunden, vorgehen. Soweit eine Bestellung unter
Bezugnahme auf Einkaufsbedingungen erteilt wurde, die unseren
Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht entsprechen, wird
solchen Einkaufsbedingungen in deren Gesamtheit hiermit ausdrücklich
widersprochen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur
dann gültig, wenn sie von uns ausdrücklich und schriftlich bestätigt
werden.
2.) Sollten
einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise
unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der
übrigen Bestimmungen und des Vertrages nicht berührt. An ihre Stelle
treten die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen.
Angebot
1.) Unsere
Angebote sind stets freibleibend.
2.) Bei
Kalkulations- oder Druckfehlern im Angebot behalten wir uns das Recht
der Berichtigung vor.
Lieferungen und Leistungen
1.) Wir liefern
dem Kunden die ihm angebotenen Hardwareprodukte und überlassen ihm die
genannten Softwareprodukte. Dabei erfolgt die Lieferung von Hardware-
und Softwareprodukten nach dem letzten Stand der Technik zum Zeitpunkt
des Vertragsabschlusses. Innerhalb der vereinbarten Lieferfrist
eingetretene technische Änderungen oder Verbesserungen (Updates) von
Hardware- und Softwareprodukten berechtigen den Kunden nicht, von uns
die Lieferung des neuen Produktes zu verlangen.
Bei Software
werden automatisch die Beschränkungen der Lizenzbedingungen, sowie die
einschränkenden Nutzungs- und Gewährleistungsbestimmungen des
jeweiligen Herstellers mit vereinbart, wenn der Kunde auf diese
hingewiesen worden und ihm die Möglichkeit verschafft worden ist, in
zumutbarer Weise von diesen Kenntnis zu erhalten.
2.) Verzögern sich
Lieferungen und Leistungen aus Gründen, die von uns nicht zu vertreten
sind und auch nicht auf unser Betriebsrisiko zurückgehen, so sind wir
berechtigt, evtl. zwischenzeitlich stattgefundene Preiserhöhungen an
den Kunden weiterzugeben, falls die Verzögerung über vier Monate
hinausgeht.
3.)
Teillieferungen sind zulässig und können von uns gesondert in Rechnung
gestellt werden, es sei denn, sie sind wirtschaftlich für den Kunden
nicht sinnvoll nutzbar.
4.) Auf Wunsch des
Kunden erbringen wir Beratungs- und Serviceleistungen (Aufstellung,
Installation, Unterstützung) entsprechend dem beschriebenen Umfang und
gesonderten Preis.
5.) Bei einer von
uns nicht zu vertretenden Nichtbelieferung durch einen Vorlieferanten
sind wir berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Wir werden in diesem
Falle den Kunden unverzüglich informieren und bereits vom Kunden
erbrachte Leistungen in vollem Umfang zurückerstatten. Ist der Kunde
Kaufmann, so ist die Lieferfrist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf
der Liefergegenstand das Lager verlassen hat oder die
Versandbereitschaft dem Kunden mitgeteilt ist.
6.)
Wenn dem Kunden dadurch, dass verbindlich vereinbarte Lieferfristen
schuldhaft von uns nicht eingehalten wurden oder wir in Verzug geraten
sind, ein Schaden erwächst, so ist er unter Ausschluss aller weiteren
Ansprüche berechtigt, eine Entschädigung in Höhe von 0,5% für jede
Woche der Verspätung, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5% des
Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen
zu verlangen. Die vorstehende Haftungsbegrenzung gilt nicht, wenn unser
Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, wenn ein
kaufmännisches Fixgeschäft vereinbart wurde oder wenn der Besteller
wegen des von uns zu vertretenden Verzuges geltend machen kann, dass
sein Interesse an der Vertragserfüllung in Fortfall geraten ist.
Die Einhaltung der
Lieferfrist setzt die Erfüllung sämtlicher Vertragspflichten des Kunden
voraus.
Rechte an den Softwareprodukten
1.) Für die
Lieferung von Software gelten darüber hinaus die dem Datenträger
(Diskette/CD-ROM/DVD) beiliegenden und/oder auf diesen enthaltenen
Lizenz- oder sonstigen Bedingungen des Herstellers. Der Kunde erkennt
die Geltung dieser Bedingungen durch Öffnen des versiegelten
Datenträgers ausdrücklich an.
2.) Dem Kunden
steht das nicht ausschließliche Recht zu, die Softwareprodukte auf den
gekauften Geräten zu nutzen. Die Softwareprodukte mit derselben
Softwareseriennummer dürfen jedoch nur auf einer Systemeinheit
gespeichert werden. Der Kunde wird die Softwareprodukte weder
übersetzen noch bearbeiten, ohne dafür die schriftliche Genehmigung des
Herstellers einzuholen.
3.) Der Kunde darf
zur Datensicherung von jedem Softwareprodukt eine Kopie herstellen. Er
hat dabei alphanumerische Kennungen, Warenzeichen und
Urheberrechtsvermerke unverändert mit zu vervielfältigen und über den
Verbleib der Kopien Aufzeichnungen zu führen. Dokumentationen dürfen
nicht vervielfältigt werden.
4.) Der Kunde wird
zeitlich unbegrenzt dafür sorgen, dass die Softwareprodukte, deren
Vervielfältigung und die Dokumentation ohne Zustimmung des Berechtigten
Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
Bei einem
sogenannten OEM-Bundling ist der Kunde nur berechtigt, die ihm
überlassene Software in Verbindung mit dem verkauften Hardwareprodukt
zu nutzen. Ein Anspruch auf Überlassung der Original-Software besteht
dabei nicht.
Versand und Gefahrübergang
1.). Die Gefahr
geht auf den Kunden, sofern er nicht Verbraucher ist, über, sobald die
Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist
oder zur Versendung unsere Betriebsräume verlassen hat, und zwar
unabhängig davon, ob die Versendung vom Erfüllungsort aus erfolgt und
wer die Frachtkosten trägt. Ist die Ware am Lager und verzögert sich
die Versendung oder Abnahme aus Gründen, die wir nicht zu vertreten
haben, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der
Versandbereitschaft auf den Kunden über. Dies gilt nicht für
Bringschulden und für Bestellungen im Versandhandel.
2.) Ein Versand
von Waren erfolgt auf Kosten des Kunden. Dabei bleibt uns die Wahl des
Versandweges und die Versandart überlassen. Versicherungen gegen
Schäden aller Art werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und
auf dessen Kosten vorgenommen.
3.) Beschädigte
Ware ist dem Transportunternehmer oder jedem anderen Überbringer erst
nach schriftlicher Anerkennung der festgestellten Beschädigung
abzunehmen. Im übrigen sind Transportschäden dem zuständigen
Transportunternehmen sofort anzuzeigen.
Preise und Zahlungsbedingungen
1.) Die
vereinbarten Preise verstehen sich ohne jegliche Nebenleistungen. Sie
beinhalten die gesetzliche Umsatzsteuer. Zahlungen sind sofort nach
Ausstellung der Rechnung rein netto ohne Skonto und sonstige Abzüge
fällig.
2.) Unsere
fälligen Zahlungsansprüche kann der Kunde nicht mit Gegenforderungen
aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, es sei denn, ihm
steht eine von uns nicht bestrittene oder rechtskräftig festgestellte
Forderung zu.
3.) Wir sind
berechtigt, Lieferungen nur gegen Vorkasse auszuführen, und zwar bei
Versendungskäufen grundsätzlich bei Erstbestellern oder wenn Tatsachen
vorliegen, die erwarten lassen, dass sich die Vermögensverhältnisse des
Kunden nach Vertragsschluss wesentlich verschlechtert haben,
insbesondere wenn der Kunde fällige Forderungen von uns nicht
ausgleicht.
4.) Der Kunde
kommt auch ohne Mahnung durch uns neben den sonstigen gesetzlich
geregelten Fällen in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach
Fälligkeit und Zugang der Rechnung Zahlung leistet. Ist unsicher, ob
und wann dem Kunden die Rechnung zugegangen ist, tritt an ihre Stelle
der Empfang der gekauften Sache. Ab Eintritt der Fälligkeit werden
Verzugszinsen in Höhe von 5 % p.a. über den jeweiligen Basiszinssatz
der Deutschen Bundesbank berechnet.
5.) Bei reinen
Warenlieferungen können Teillieferungen berechnet werden.
6.) Die Annahme
von Schecks, Wechseln oder anderen Wertpapieren erfolgt nur
erfüllungshalber unter dem üblichen Vorbehalt ihrer Einlösung.
7.) Wir behalten
uns das uneingeschränkte Recht zur Abtretung unserer Forderungen an
Dritte vor.
8.) Ist der Kunde
Unternehmer und gerät mit der Zahlung in Verzug, so hat er,
vorbehaltlich der Geltendmachung weitergehender Rechte, Verzugszinsen
in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen
Bundesbank, mindestens jedoch 9 % pro Jahr zu zahlen. Gegenüber dem
Unternehmer behalten wir uns vor, einen höheren Verzugsschaden
nachzuweisen und geltend zu machen.
Tritt beim Kunden
eine Vermögensverschlechterung ein, die Zweifel an seiner
Zahlungsfähigkeit oder Zahlungswilligkeit begründen, insbesondere bei
Wechsel- und Scheckprotesten, Zahlungsverzug, Zahlungsrückständen aus
anderen Lieferungen oder schleppender Zahlungsweise, so sind wir
vorbehaltlich der uns sonst zustehenden Rechte berechtigt, Vorauskasse
oder Sicherheit zu verlangen und unsere Leistungen bis zur
Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zurückzubehalten und bei
mangelnder Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung vom Vertrag ganz oder
teilweise zurückzutreten. In jedem Fall werden unsere sämtlichen
Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis sofort fällig.
Ein
Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit es auf demselben
Vertragsverhältnis beruht. Der Kunde kann nur mit Gegenforderungen
aufrechnen, die entweder unbestritten oder rechtskräftig festgestellt
sind.
Für den Fall, dass
Teilzahlung vereinbart wurde, wird automatisch der gesamte Kaufpreis
zur Zahlung fällig, wenn der Kunde mit einer Rate um mehr als 14 Tage
in Rückstand gerät. Die Zahlung einer Rate gilt stets als Anerkennung
der Teilzahlungsvereinbarung.
Gewährleistung
1.) Im Falle von
Mängeln des Liefergegenstandes, zu denen auch das Fehlen zugesicherter
Eigenschaften gehört, hat der Kunde Anspruch darauf, dass der
fehlerhafte Liefergegenstand nachgebessert oder durch Austausch Ersatz
geleistet wird. Sind wir zur Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung nicht
bereit oder nicht in der Lage, insbesondere verzögert sich diese über
angemessene Frist hinaus, oder schlägt in sonstiger Weise die
Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung fehl, so ist der Kunde berechtigt,
nach seiner Wahl Wandlung (Rückgängigmachung des Vertrages) oder eine
entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen.
Eine Nachbesserung ist fehlgeschlagen, wenn sie zweimal erfolglos
versucht wurde.
2.) Ansprüche des
Kunden auf Gewährleistung sind ausgeschlossen, wenn der Kunde
offensichtliche Mängel nicht innerhalb von zwei Wochen nach Übergabe
gerügt hat. Die Kaufleute betreffenden Untersuchungs- und Rügepflichten
der §§ 377 und 378 HGB bleiben hiervon unberührt. Nicht von der
Gewährleistung umfasst sind auch Mängel und Schäden, die in
ursächlichem Zusammenhang damit stehen, dass der Kunde die Vorschriften
über Installation, Hardware- und Softwareumgebung und Einsatz und
Einsatzbedingungen nicht eingehalten hat, es sei denn, der Kunde weist
nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel
sind.
3.) Voraussetzung
für die Gewährleistung ist, dass der fehlerhafte Liefergegenstand nach
unserer Wahl entweder durch uns beim Kunden besichtigt und überprüft
werden kann oder auch auf unseren Wunsch vom Kunden an uns zur
Nachbesserung eingesandt wird. Stellt uns der Kunde unaufgefordert
Kaufgegenstände zu, gehen jegliche Versand- und Transportkosten zu
Lasten des Kunden. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über.
4.) Die
vorstehenden Bestimmungen gelten auch für solche Ansprüche des Kunden
auf Nachbesserung und Ersatzlieferung, die durch im Rahmen des
Vertrages erfolgte Vorschläge oder Beratungen entstanden sind. Der
Ersatzanspruch für einen Schaden, der auf einer grob fahrlässigen
Vertragsverletzung durch uns oder auf einer vorsätzlichen oder grob
fahrlässigen Vertragsverletzung durch einen unserer gesetzlichen
Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht, wird durch diese Bestimmung
nicht ausgeschlossen.
5.) Die Abtretung
von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist grundsätzlich
ausgeschlossen. Verkauft der Kunde die von uns gelieferten Waren an
Dritte, ist ihm untersagt, wegen der damit verbundenen gesetzlichen
bzw. vertraglichen Gewährleistungsansprüche auf uns zu verweisen.
6.) Ist der Kunde
Unternehmer, berühren Mängelrügen die Fälligkeit des
Kaufpreisanspruches nicht, es sei denn, ihre Berechtigung ist durch uns
schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt.
7.) Bei Software
gelten die einschränkenden Lizenz- und Gewährleistungsbestimmungen des
jeweiligen Herstellers als ergänzend vereinbart.
8.) Erwirbt der
Kunde in einem Vertrag mehrere Geräte oder erwirbt er ein System aus
mehreren Geräten, so wird mit Erteilung des Auftrags vereinbart, dass
ein Anspruch auf Minderung der Wandlung immer grundsätzlich nur für das
einzelne, von Mängeln betroffene Gerät, nicht aber für alle Geräte oder
das gesamte System, besteht, es sei denn, die Geräte sind als
zusammengehörend verkauft worden und das mangelhafte Gerät kann nicht
ohne Nachteil für den Kunden von den Übrigen getrennt werden.
9.) Für
Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung
der Ware. Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre ab
Ablieferung der Ware. Bei gebrauchter Ware beträgt die Verjährungsfrist
ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Kunde uns
den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat (Ziff. 2 dieser Bestimmung).
10.) Wird dem
Kunden eine über die gesetzliche Gewährleistungsfrist hinausgehende
Garantie gewährt, so kann er aus dieser keine Ansprüche auf Wandlung,
Minderung oder Schadensersatz herleiten. Ebenfalls kann er hieraus
keinen Anspruch auf kostenlosen Austausch gegen Neuware oder
Ersatzgeräte für die Zeit der Reparaturdauer herleiten. Ohnehin
bestehende gesetzliche Ansprüche werden durch diese Regelung nicht
eingeschränkt.
11.) Für den Fall,
dass der Kunde ein System untereinander vernetzter Geräte (Netzwerk)
erwirbt, sichert er zu, nur geeignete (netzwerkfähige) Software
entsprechend den Lizenzbedingungen der Hersteller einzusetzen.
Andernfalls stellt er uns von der Gewährleistung frei. Der Kunde
willigt ein, dass wir die Installationsdaten zum Zeitpunkt der
Auslieferung protokollieren und bei uns im Hause speichern.
12.) Der Kunde
wird darauf hingewiesen, dass EDV-Drucker bestimmter Fabrikate oder
auch manche Software-Pakete nicht alle im deutschsprachigen Raum
gebräuchlichen Sonderzeichen darstellen können. Der Kunde hat dies
sorgfältig selbständig vor dem Kauf zu prüfen. Er kann später aus dem
Fehlen dieser Zeichen keine Ansprüche wegen falscher Beratung oder
fehlender Eigenschaften der Geräte bzw. Software ableiten, es sei denn,
das Vorhandensein der Sonderzeichen war ausdrücklich Gegenstand der
Beratung oder des Kaufvertrages.
13.) Ist der
Käufer Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur
die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart.
14.) Erhält der
Kunde eine mangelhafte Montageanleitung, sind wir lediglich zur
Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies
auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen
Montage entgegensteht.
15.) Garantien im
Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. Herstellergarantien
bleiben hiervon unberührt. Reparaturen außerhalb der
Gewährleistungszeit sind kostenpflichtig.
Haftung
1.) Für das Fehlen
zugesicherter Eigenschaften wird stets gehaftet. Ist im Einzelfall eine
besondere Eigenschaft des gelieferten Produktes von uns ausdrücklich
zugesichert, erstreckt sich die Haftung aus dieser Zusicherung nicht
auf Mangelfolgeschäden, die nicht von der Zusicherung umfasst sind.
2.) Wir haften für
anfängliches Unvermögen. Diese Haftung wird aber auf den typischen
vorhersehbaren Schaden begrenzt.
3.) Im übrigen
haften wir bei Unmöglichkeit oder Verzug unbegrenzt nur bei eigenem
Vorsatz und eigenem groben Verschulden, wobei Entsprechendes für
Erfüllungsgehilfen gilt. Ferner gilt diese Haftung dem Grunde nach bei
jeder schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Außerhalb
wesentlicher Vertragspflichten wird wiederum nur für grobes Verschulden
einfacher Erfüllungsgehilfen gehaftet, es sei denn, dass wir uns frei
zeichnen können. Der Höhe nach beschränkt sich dabei die Haftung auf
den Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens.
4.) In allen
anderen Fällen haften wir dem Grunde nach und in voller Schadenshöhe
nur bei eigenem Vorsatz und eigenem groben Verschulden, Entsprechendes
gilt für Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung dem Grunde nach ist auch
hierbei nur bei schuldhaften Verletzungen wesentlicher
Vertragspflichten gegeben. Außerhalb wesentlicher Vertragspflichten
begrenzt sich die Haftung dem Grunde nach für grobes Verschulden
einfacher Erfüllungsgehilfen, es sei denn, wir können uns frei
zeichnen. Der Höhe nach wird insoweit auch nur auf Ersatz des typischen
vorhersehbaren Schaden gehaftet. Untypische unvorhersehbare Schäden
werden von der Haftung ausgenommen. Oben genannte
Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Personenschäden.
Haftung für Folgen
von Seiten des Kunden oder Dritter vorgenommener Veränderungen und
Eingriffe oder Reparaturversuche wird ausgeschlossen.
5.) Der Kunde wird
auf die Möglichkeit von Datenverlust durch technisches Versagen und die
daraus entstehende Erfordernis einer täglichen Datensicherung
ausdrücklich hingewiesen. Hierzu stehen heute geeignete technische
Hilfsmittel zur Verfügung. Bei der Verarbeitung wichtiger Daten handelt
ein Kunde grob fahrlässig, wenn er diese tägliche Sicherung unterlässt.
Die Haftung für Datenverlust wird begrenzt auf Vorsatz und grobe
Fahrlässigkeit. Unsere Haftung ist auf den Wiederherstellungsaufwand
bei Vorliegen von Sicherungskopien beschränkt. Kann der Kunde keine zur
Wiederherstellung der Daten notwendige Sicherungskopie beibringen, so
sind wir von der Haftung vollständig freigestellt.
6.) Nach dem
heutigen Stand der Technik ist es möglich, dass auch Originalmedien der
Softwarehersteller von sog. Computerviren befallen sind. Wir sichern
zu, alle nötige Sorgfalt darauf zu verwenden, dass Kundengeräte nicht
durch uns mit derartigen Computerviren infiziert werden. Es ist jedoch
nach dem heutigen Wissensstand nicht möglich, alle Mutationen dieser
Viren zu erkennen und zu bekämpfen. Sollte dennoch ein Computervirus
nachweislich durch uns auf ein Kundengerät übertragen worden sein, so
haften wir nur insoweit wir diesen vorsätzlich oder grob fahrlässig
verbreitet haben. Der Kunde stellt uns davon frei, original verpackte
Software auf Virenbefall zu untersuchen und befreit uns von jeglicher
Haftung aus Schäden, die durch Virenbefall dieser Software verursacht
wurden. Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die
Schadensverursachung auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
Eigentumsvorbehalt
1.) Alle unsere
Lieferungen erfolgen unter verlängertem Eigentumsvorbehalt. Das
Eigentum geht erst dann auf den Kunden über, wenn wir wegen aller
unserer Forderungen aus dem Liefervertrag sowie solcher, die im
Zusammenhang mit dem Kaufobjekt stehen, befriedigt worden sind. Ist der
Käufer Kaufmann, so geht das Eigentum auf ihn über, wenn er seine
gesamten Verbindlichkeiten aus der Geschäftsbeziehung mit uns getilgt
hat. Bei Zahlung mit Scheck geht das Eigentum erst mit der Einlösung
des Schecks über. Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste Schuld
getilgt, auch bei anderslautender Buchungsanzeige des Kunden. Eine
etwaige Be- oder Verarbeitung erfolgt stets für den Verwender als
Hersteller im Sinne des § 950 BGB, ohne den Verwender zu verpflichten.
Bei Verarbeitung oder Verbindung mit anderen Waren entsteht für den
Verwender grundsätzlich ein Miteigentumsanteil an der neuen Sache, und
zwar bei Verarbeitung im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum
Wert der neuen Sache, bei Verbindung im Verhältnis der Vorbehaltsware
zum Wert der anderen Waren. Sollte der Kunde Alleineigentümer werden,
räumt er dem Verwender bereits jetzt das Miteigentum im Verhältnis der
genannten Werte ein und verwahrt die Sache unentgeltlich für uns.
Werden die durch Verarbeitung oder Verbindung entstandenen Waren
weiterveräußert, so gilt die nachfolgend vereinbarte Vorausabtretung
nur in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware.
2.) Vor der
endgültigen Bezahlung ist die Verpfändung oder Sicherungsübereignung
untersagt. Ein Weiterverkauf ist nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen
Geschäftsganges gestattet. Für den Fall des Weiterverkaufs von
Vorbehaltsware tritt der Kunde bereits jetzt seine Kaufpreisforderung
gegen den Erwerber in voller Höhe an uns ab.
3.) Ist der Kunde
mit einer Zahlung ganz oder teilweise im Verzug, stellt er seine
Zahlungen ein oder ergeben sich sonst berechtigte Zweifel an seiner
Zahlungsfähigkeit oder Zahlungswilligkeit, so ist er nicht mehr
berechtigt, über die Ware zu verfügen. Wir können in einem solchen Fall
die Rechte aus § 455 BGB geltend machen und/oder die
Einziehungsbefugnis des Kunden gegenüber dem Warenempfänger widerrufen.
Wir sind dann berechtigt, Auskunft über die Warenempfänger zu
verlangen, diese vom Übergang der Forderung auf uns zu benachrichtigen
und die Forderungen des Kunden gegen die Warenempfänger einzuziehen.
4.) Soweit der
Wert aller Sicherungsrechte, die uns nach diesen Bestimmungen zustehen,
die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 20% übersteigt, werden
wir auf Wunsch des Kunden einen angemessenen Teil der Sicherungsrechte
freigeben.
5.) Während der
Dauer des Eigentumsvorbehalts ist die in unserem Eigentum stehende Ware
vom Kunden gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und Einbruchdiebstahl zu
versichern. Die Rechte aus dieser Versicherung werden an uns
abgetreten. Wir nehmen diese Abtretung an.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
l.) Erfüllungsort
ist der Sitz unserer gewerblichen Niederlassung in Wuppertal.
2.) Ist der Kunde
Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Recht oder ein
öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so wird als ausschließlicher
Gerichtsstand Wuppertal vereinbart.
- Stand:
06.03.2011 -